Nach der Reha am ZaR Münster

Nachsorge im ZaR

Um die Fortschritte nach einer Rehabilitation zu festigen, bietet die deutsche Rentenversicherung verschiedene Möglichkeiten. Dazu gehören:

Einen Anspruch auf die oben genannten Nachsorgeprogramme haben Sie bei folgenden Voraussetzungen:

  • Sie haben eine Rehabilitation abgeschlossen bei dem der Kostenträger die Deutsche Rentenversicherung gewesen ist
  • Wenn Ihr behandelnder Arzt/ behandelnde Ärztin aus der Rehabilitation die Nachsorgeleistung empfohlen hat
  • Wenn eine positive Erwerbsprognose vorliegt oder
  • Bei der Entlassung aus der Rehabilitation eine Leistungsfähigkeit von mindestens 3 Stunden auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aufweisen

Keine Ausschlussgründe sind:

  • Ein Antrag auf Rente wegen verminderter Erwerbstätigkeit
  • Arbeitslosigkeit
  • Arbeitsunfähigkeit
  • Eine stufenweise Wiedereingliederung nach der Rehabilitation

Bitte beachten Sie

Bitte beachten Sie, dass in der Rehabilitationsnachsorge nach §17 SGB VI kein gesetzlicher Unfallschutz besteht. Für weitere Informationen, steht Ihnen das Team des Nachsorgebüros gerne zur Verfügung.

Kontakt zur Nachsorge

Füllen Sie gerne das Formular aus, wir melden uns dann schnellstmöglich innerhalb unserer Öffnungszeiten.

Sie haben dort weiterhin die Möglichkeit, Ihre Verordnung mit zusenden. So können wir Sie kompetenter beraten.

Oder senden Sie uns eine E-Mail an: nachsorge@zar-ms.de

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