Neuropsychologie im MVZ am ZaR Münster

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Jutta Teigel

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Unsere Therapien für Ihre Behandlung

Neuropsychologie

Wenn das Gehirn durch Krankheit oder Unfall geschädigt wird, können die Auswirkungen vielfältig sein. Neben Störungen der Bewegung, der Empfindung oder der Sprache können auch geistige Leistungen beeinträchtigt sein. Das Gehirn verarbeitet die ankommenden Reize nicht mehr richtig, sodass sich das Erleben und Verhalten des Betroffenen verändert.

Ursachen:

Ursachen für eine Hirnschädigung können sehr unterschiedlich sein, möglich sind zum Beispiel:
  • Ein Schlaganfall oder eine Hirnblutung
  • Ein Schädel-Hirn-Trauma, z.B. durch einen Verkehrsunfall oder Sturz
  • Eine entzündliche oder degenerative Erkrankung des Gehirns, z.B. Multiple Sklerose oder M. Parkinson
  • Ein kurzfristiger Sauerstoffmangel, z.B. durch Reanimation oder Ertrinken
  • Ein Hirntumor, der entfernt worden ist
  • Eine Entzündung des Gehirns oder der Hirnhäute, z.B. Meningitis, Encephalitis

Folgen:

Bei diesen Erkrankungen können je nach Schädigungsort verschiedene geistige Leistungen betroffen sein
  • Lernen und Gedächtnis (Einprägen, Behalten, Erinnern)
  • Aufmerksamkeitsleistung (Konzentration, Belastbarkeit)
  • Wahrnehmung, räumliches Denken und Vorstellen
  • Planen, Problemlösen und Handeln
  • Formales und inhaltliches Denken (Zusammengehörigkeit, roter Faden)
Neben den geistigen Leistungen können auch Störungen im Gefühlsleben auftreten:
  • Depressive Verstimmungen
  • Anpassungsprobleme bei der Krankheitsbewältigung
  • Ängste
  • Eingeschränkte Störungseinsicht
  • Hirnorganisch bedingte Verhaltensänderungen

Leistungen

Auf der Grundlage einer ausführlichen Anamnese durch das Erfragen der Krankheitsgeschichte und aktueller Beschwerden, wenn nötig auch unter Einbeziehung der Bezugspersonen, und einer umfassenden neuropsychologischen Diagnostik wird ein individueller Behandlungsplan erstellt.
Neuropsychologische Behandlungsverfahren richten sich dabei nach den individuellen Beschwerden und Ressourcen und umfassen folgende Maßnahmen:
  • Maßnahmen mit dem Ziel der Wiederherstellung oder Verbesserung der beeinträchtigten Hirnfunktion (restitutive Therapie)
  • Maßnahmen zum Erwerb von Ersatz- und Bewältigungsstrategien zum Ausgleich der erlittenen Beeinträchtigung (kompensatorische Therapie)
  • Maßnahmen mit dem Ziel der psychischen Verarbeitung und psychosozialen Anpassung an die Erkrankung und zur Wiedereingliederung in das soziale oder berufliche Umfeld (integrative Therapie)
Der Therapieplan kann bis zu 60 Sitzungen umfassen.

Ihr Weg zur Neuropsychologie:

Die Behandlungskosten werden nach Feststellung der Indikation von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Dazu sind zwei Schritte notwendig:
  1. Ein Facharzt für Neurologie, Nervenheilkunde, Psychiatrie, Psychiatrie und Psychotherapie oder Neurochirurgie muss zunächst die Hirnschädigung oder Hirnerkrankung bescheinigen. Der Erkrankungsbeginn darf in der Regel nicht länger als fünf Jahre zurückliegen. Häufig wird die Diagnose schon im Brief aus der Akut- oder Rehaklinik fachärztlich bescheinigt, was als Nachweis ausreicht. Es ist keine Überweisung notwendig.
  2. Sobald ein Behandlungsplatz frei wird, werden bis zu fünf „probatorische Sitzungen“ vereinbart, in denen die Untersuchungen stattfinden. Ergibt sich daraus die Indikation zu einer ambulanten Therapie, kann diese direkt im Anschluss angetreten werden.

Informationen für Zuweiser:

Nach Hirnschädigungen können neben motorischen, sensiblen und aphasischen Störungen auch die höheren kognitiven Funktionen wie Mnestik, Aufmerksamkeit, Wahrnehmung oder Exekutivfunktionen gestört sein. Gerade die kognitiven und emotionalen Beeinträchtigungen können häufig auch nach Abschluss einer stationären Rehabilitationsmaßnahme persistieren. Auch werden leichtere Beeinträchtigungen z.B. im Bereich der exekutiven Funktionen oder der höheren Aufmerksamkeitsleistungen im hoch strukturierten stationären Setting nicht immer evident, wirken sich aber im Alltag des Betroffenen aus. Zudem ist bei Patienten ohne motorische Defizite bisweilen keine stationäre Rehabilitation indiziert, die neuropsychologischen Beeinträchtigungen können jedoch erheblich sein und die Rückkehr des Patienten in seinen beruflichen und sozialen Alltag behindern.

Nicht zuletzt muss jede erlittene Hirnschädigung mit all ihren Konsequenzen emotional verarbeitet werden – nicht nur vom Betroffenen selber, sondern auch von dessen Bezugspersonen. Notwendige Anpassungen an die veränderte Situation kann der Betroffene nicht immer selbständig leisten, zumal die Fähigkeit zur emotionalen Verarbeitung durch die Hirnschädigung zusätzlich beeinträchtigt sein kann.
In all diesen Fällen kann eine ambulante neuropsychologische Therapie indiziert sein.

Ambulante Neuropsychologie als vertragsärztliche Leistung.

Die ambulante neuropsychologische Therapie ist eine vertragsärztliche Leistung, auf die gesetzlich versicherte PatientInnen einen Anspruch haben.
Gemäß der Richtlinie „Methoden vertragsärztlicher Versorgung Ambulante Neuropsychologie“ ist neuropsychologische Therapie zulässig bei krankheitswerten Störungen in folgenden Bereichen:
  • Lernen und Gedächtnis
  • Höhere Aufmerksamkeitsleistungen
  • Wahrnehmung und räumliche Leistungen
  • Denken, Planen und Handeln
  • Psychische Störungen bei organischen Störungen
Sie ist ausgeschlossen, wenn
  • die medizinische Notwendigkeit einer stationären oder rehabilitativen Maßnahme gegeben ist oder
  • ausschließlich angeborene Einschränkungen oder Behinderungen der Hirnleistungsfunktionen ohne sekundäre organische Hirnschädigung behandelt werden sollen (z.B. AD(H)S oder Intelligenzminderung)
  • es sich um Erkrankungen des Gehirns mit progredientem Verlauf im fortgeschrittenen Stadium (z.B. mittel- und hochgradige Demenz vom Alzheimer-Typ) handelt oder
  • Das schädigende Ereignis oder die Gehirnerkrankung mit neuropsychologischen Defiziten bei erwachsenen Patienten länger als fünf Jahre zurückliegt; Ausnahmen hiervon müssen vor Beginn der Behandlung genehmigt werden
(Richtlinie Methoden vertragsärztlicher Versorgung ambulante Neuropsychologie, Beschlusstext des G-BA vom 24.11.2011, BAnz. Nr. 31 (s.747))

Zuweisung:

Ist bei Ihrem Patienten/Ihrer Patientin eine ambulante neuropsychologische Therapie indiziert, kann er/sie ohne Überweisung Kontakt zu meiner Praxis aufnehmen. Notwendig ist eine fachärztlich ausgestellte Bescheinigung über die Art der Hirnschädigung und den Zeitpunkt des Erwerbs.

Zur Person Jutta Teigel:

In meiner langjährigen Berufspraxis war es mir immer wichtig, ein Verständnis für den einzelnen Betroffenen und seine individuelle Erfahrens- und Erlebenswelt zu entwickeln.
Auch im Rahmen der ambulanten Versorgung ist mein Ziel ein warmer, vertrauensvoller Umgang mit dem Betroffenen und individuelle Hilfe auf hohem Niveau. Dazu bilde ich mich regelmäßig fort.“

Dipl.-Psych. J. Teigel

  • Psychologische Psychotherapeutin, Fachkunde Verhaltenstherapie; Klinische Neuropsychologie,
  • Klinische Neuropsychologin GNP (Gesellschaft für Neuropsychologie e.V., Fulda)
  • Supervisorin
  • Leitung des Weiterbildungsverbundes für Klinische Neuropsychologie Münsterland
  • Weiterbildungsbefugte für Klinische Neuropsychologie gemäß PTK
  • Weiterbildungsermächtigung in Theorie und Supervision
  • Mitglied der Kommission „Klinische Neuropsychologie und Neuropsychologische Psychotherapie“ der PTK NRW
  • Stellvertretendes Mitglied des Prüfungsausschusses „Neuropsychologische PT und Klinische NP“ der PTK NRW
  • Weiterbildungsermächtigte für Klinische Neuropsychologie gemäß GNP
  • Mitglied der Kommission „Klinische Neuropsychologie“ der kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe
  • Tätigkeit als klinische Neuropsychologin seit 1995, bis 2013 langjährig Leitung der Neuropsychologie in der Klinik für Geriatrische und Neurologische
  • Rehabilitation Maria Frieden in Telgte
  • Seit 2013 Tätigkeit im ambulanten Bereich als neuropsychologische Psychotherapeutin in der Praxis für Neuropsychologie/MVZ am ZaR
  • Seit 2000 Dozentin für Neuropsychologie an verschiedenen Fortbildungsinstituten (u.a. Akademie Osnabrück, UKM Bildungsinstitut, Franziskusstiftung Münster)

Weiterbildungsverbund klinische Neuropsychologie

Der Weiterbildungsverbund Münsterland, bestehend aus dem ZaR Münster, der Praxis für Neuropsychologie im MVZ am ZaR sowie der Klinik für Geriatrische und Neurologische Rehabilitation Maria Frieden Telgte (MFT), ist sowohl von der Psychotherapeutenkammer NRW als auch von der Gesellschaft für Neuropsychologie e.V. (GNP) als Weiterbildungsstätte für klinische Neuropsychologie anerkannt.

Der Weiterbildungsverbund erfüllt die Voraussetzungen einer Weiterbildungsstätte sowohl gemäß Weiterbildungsordnung der Psychotherapeutenkammer NRW als auch der Gesellschaft für Neuropsychologie (GNP). Somit kann die klinische Tätigkeit im Rahmen einer Weiterbildungsstelle für die jeweils angestrebte Qualifikation je nach Zugangsvoraussetzung des Weiterbildungskandidaten (mit und ohne Approbation) in den Institutionen des Verbundes vollumfänglich abgeleistet werden.

Die Weiterbildung (Klinische Tätigkeit) wird in allen drei Weiterbildungsstätten durch Dipl.-Psych. Jutta Teigel, Weiterbildungsbefugte der Psychotherapeutenkammer NRW und Weiterbildungsermächtigte der GNP, geleitet.
Die Praxisanleitung wird im ZaR durch Katharina Beier, PP, Leitung der Abteilung Neuropsychologie, sowie Ester Riepl, M.Sc. und in MFT durch Dr. Anna Stenzel, Klin. Neuropsychologin GNP, ergänzt.

Autorisierter Koordinator und Verbundvertreter ist der Geschäftsführer des ZaR, Herr Christoph Wolters.
Durch die Akkreditierung wird dem Verbund eine gute interdisziplinäre Zusammenarbeit in den jeweiligen Institutionen sowie ausgezeichnete Praxisanleitung bescheinigt.

Im Verbund besteht eine enge Kooperation mit der Forschungsambulanz der Ruhr-Universität Bochum (NTC), die auch als Weiterbildungsstätte von der Psychotherapeutenkammer NRW anerkannt ist. Durch die Kooperation ist die Teilnahme an Theorieveranstaltungen der Ruhr-Akademie vergünstigt möglich.

Eine fundierte theoretische interne Fortbildung, in der die Weiterbildungskandidaten der Institutionen und Kooperationspartner zusammen kommen, ist wesentlicher Bestandteil der Ausbildung. Zudem besteht die Möglichkeit zur Supervision durch die Weiterbildungsermächtigte, die sowohl durch die PTK NRW als auch die GNP anerkannt wird. Daneben fördert die Vernetzung der Institutionen die interinstitutionelle Zusammenarbeit, was auch den Patienten zu Gute kommt und den Ausbildungskandidaten einen Blick über den Tellerrand ermöglicht. Im Verbund ist das weite Spektrum von der Frührehabilitation über die stationäre und teilstationäre Rehabilitation bis hin zur ambulanten neuropsychologischen Therapie abgebildet.
Die Weiterbildungsstellen sind derzeit besetzt.

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